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   VGH Bayern, 24.04.2015 - 8 ZB 14.1010   

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https://dejure.org/2015,10965
VGH Bayern, 24.04.2015 - 8 ZB 14.1010 (https://dejure.org/2015,10965)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24.04.2015 - 8 ZB 14.1010 (https://dejure.org/2015,10965)
VGH Bayern, Entscheidung vom 24. April 2015 - 8 ZB 14.1010 (https://dejure.org/2015,10965)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Begriff der Sachdienlichkeit bei einer Klageänderung; Rechtsschutzbedürfnis; Vollstreckung vertretbarer Handlungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung eines Landwirts zur Beseitigung eines Weges

  • rewis.io

    Schadensersatzansprüche, Verfahrensmangel, Streitwertfestsetzung, Verwaltungsgerichte, Klageerhebung, Grundstück, Sachdienlich

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; BGB § 903
    Rechtmäßigkeit der Verpflichtung eines Landwirts zur Beseitigung eines Weges

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 10.01.1985 - III ZR 93/83

    Sachdienlichkeit einer Klageänderung

    Auszug aus VGH Bayern, 24.04.2015 - 8 ZB 14.1010
    Das Erstgericht hat insoweit seinen Ermessenspielraum nicht überschritten (vgl. dazu BGH, U.v. 10.1.1985 - III ZR 93/83 - NJW 1985, 1841/1842).

    Die Zulassung eines solchen zusätzlichen Klagebegehrens durfte das Erstgericht aus Gründen der Prozesswirtschaftlichkeit offensichtlich ablehnen (vgl. BGH, U.v. 10.1.1985 - III ZR 93/83 - NJW 1985, 1841/1842).

  • VGH Bayern, 15.02.2021 - 8 B 20.2352

    Sperrung eines tatsächlich-öffentlichen Wegs durch den Grundstückseigentümer

    Eine Klageänderung ist in der Regel als sachdienlich anzusehen, wenn die Beurteilung des geänderten Sachverhalts bzw. Klageziels zu einer endgültigen Beilegung des Streits zwischen den Beteiligten führt, deshalb einen weiteren Rechtsstreit überflüssig macht und der Streitstoff im Wesentlichen derselbe bleibt (vgl. BVerwG, U.v. 18.8.2005 - 4 C 13.04 - BVerwGE 124, 132 = juris Rn. 22; BayVGH, B.v. 24.4.2015 - 8 ZB 14.1010 - juris Rn. 16; Rennert in Eyermann, a.a.O., § 91 Rn. 31).
  • VG Bayreuth, 18.08.2015 - B 5 K 13.438

    "Mobbing" als Dienstunfall (verneint); Dauereinwirkung; fehlendes plötzliches

    Auch die Voraussetzungen, die § 91 Abs. 1 VwGO für eine Klageänderung bzw. Klageerweiterung aufstellt - Einwilligung der Beklagtenseite oder Sachdienlichkeit, wobei nach § 91 Abs. 2 VwGO eine Einwilligung bei rügeloser Einlassung anzunehmen ist -, sind erfüllt (dazu etwa BVerwG, B.v. 20.12.2012 - 6 B 29.12 - juris Rn. 6; BayVGH, B.v. 24.4.2015 - 8 ZB 14.1010 - juris Rn. 12 ff.).
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